1. Ziel und Inhalt der Station
2. Kann ich beeinflussen, ob ich einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft zugewiesen werde?
3. Kann ich mich einem bestimmten Staatsanwalt zuweisen lassen?
Ziel und Inhalt der Station
Die Strafrechtsstation leistest du bei der Staatsanwaltschaft ab. Sollten die Ausbildungskapazitäten bei der Staatsanwaltschaft erschöpft sein, erfolgt die Zuteilung zu einem Amtsgericht (Strafrichter).
Es gibt zunächst einen kurzen Einführungslehrgang ohne gleichzeitige praktische Ausbildung. Während der Stationsausbildung gibt es eine Pflichtarbeitsgemeinschaft, die in der Regel einmal die Woche stattfindet und mindestens vier Unterrichtsstunden umfasst.
Bei der Staatsanwaltschaft lernst du, Anklageschriften zu fertigen. Im Übrigen wirst du während der Station bei der Staatsanwaltschaft regelmäßig (etwa 1 mal wöchentlich) dazu eingeteilt, die StA in Sitzungen am Amtsgericht zu vertreten.
Beim Gericht lernst du, Urteile und unter Umständen auch Beschlüsse zu schreiben. Dein Ausbilder wird dich aber auch Anklageschriften verfassen lassen, da dieses Können im Examen gefordert wird. Nötigenfalls solltest du den Ausbilder ausdrücklich darum bitten.
Kann ich beeinflussen, ob ich einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft zugewiesen werde?
Grundsätzlich behält sich die Verwaltung vor, die Zuweisung eigenständig, nach Maßgabe der kurzfristig verfügbaren Kapazitäten vorzunehmen. Prinzipiell erfolgt nach Möglichkeit eine Zuweisung aller Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft zu einem Staatsanwalt. Reicht die Kapazität nicht aus, werden zunächst Freiwillige, sonst nach Los Referendare auch Strafrichtern zugewiesen.
In Sonderfällen (z.B. ein qualifizierter Berufswunsch, Staatsanwalt werden zu wollen) kann ein vorheriger, schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle für Referendarangelegenheiten empfohlen werden. Die Zuweisung zu einem Strafrichter ist auf Antrag meistens möglich.
Kann ich mich einem bestimmten Staatsanwalt zuweisen lassen?
In den meisten Fällen ist das möglich, sofern vorher mit dem „Wunsch-Staatsanwalt“ Rücksprache gehalten und dessen Bereitschaft zur Ausbildung geklärt wurde. Wer keine Kontakte hat, aber in einem bestimmten Dezernat (etwa für Wirtschaftskriminalität) ausgebildet werden möchte, kann dies ebenfalls anzeigen. Die Wahrscheinlichkeit, die gewünschte Zuweisung zu erhalten, dürfte in der erstgenannten Variante größer sein.
Der entsprechende Wunsch sollte rechtzeitig vor Beginn der Station schriftlich bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft und an der Stammdienststelle (jeweils bei der Geschäftsstelle für Referendarangelegenheiten) angezeigt werden.